Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Emissionen können z. B. von Tierhaltungen und Biogasanlagen ausgehen und führen häufig zu Beschwerden aus der Nachbarschaft. Um die Gratwanderung zwischen Immissionsschutz und Raumentwicklung zu meistern und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz vor belästigenden Gerüchen und anderen Schadstoffen wie Staub und Ammoniak feststellen zu können, erstellen wir Gutachten auf Grundlage der TA Luft und der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL).

Beispiele aus der Praxis:

  • Neuplanung von Wohn- und Gewerbegebieten nahe Tierhaltungen oder Biogasanlagen
  • Neu- und Ausbau von Tierhaltungsanlagen (z. B. Schweine- und Rindermast, Geflügelhaltung)

Bei Anlagen mit geringen Emissionen in kaum gegliedertem Gelände und ausreichendem Abstand zur nächsten Bebauung, genügt oft eine gutachterliche Prüfung auf Grundlage der Emissionsstärke sowie der lokalen Windverhältnisse. Für eine detaillierte Untersuchung zur Bestimmung konkreter Immissionswerte ist eine Ausbreitungsrechnung notwendig. Dabei werden auch Bebauungen, Geländeeinflüsse und meteorologische Parameter berücksichtigt. Dieses Instrument erlaubt dem Entscheidungsträger die Beurteilung der Immissionssituation bei der Genehmigung von Bauvorhaben und für Gebietsausweisungen.

Unser Leistungsbild umfasst:

  • Bewertung von Geruchsimmissionen auf Grundlage geltender Normen und Richtlinien
  • Immissionsprognose mit dem TA-Luft-konformen Ausbreitungsmodell AUSTAL2000 für Gerüche, Ammoniak und Stäube
  • Flächenhafte grafische Darstellung der Immissionswerte und Beurteilung nach TA Luft und GIRL
  • Gutachterliche Stellungnahmen bei Beschwerden über Gerüche und andere Luftverunreinigungen

Ihre Ansprechpartner

Dr. Wolfgang Henry
Tel.: +49 (0) 8192 / 99 60-16
wolfgang.henry@accon.de